Adresse
Hörwerk.Acusticum
Burgeffstraße 7a
65239 Hochheim a. Main
Öffnungszeiten
Mo | Di | Mi | Fr
08:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Do
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 – 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Adresse
Hörwerk.Acusticum
Schlichtergasse 9
65474 Bischofsheim
Kontakt
Zentrale: 06144 / 33 78 552
Service: 06146 / 90 70 951
Telefax: 06144 / 33 82 173
E-Mail: bischofsheim@acusticum.de
Öffnungszeiten
Mo | Mi | Do | Fr
08:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Di
08:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kassenzulassung und Kostenübernahme bei Hörwerk.Acusticum: Ihr Weg zu besserem Hören – einfach und verständlich
Bei Hörwerk.Acusticum legen wir großen Wert darauf, Ihnen nicht nur das bestmögliche Hörerlebnis zu bieten, sondern auch den Abrechnungsprozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Als vollständig kassenzugelassener Hörakustik-Partner übernehmen wir die direkte Abwicklung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr verbessertes Hören.
Wie funktioniert die Kostenübernahme für Hörgeräte in Deutschland?
Hörgeräte sind medizinische Hilfsmittel, die nur von qualifizierten Hörakustikern angepasst werden dürfen. Ab einer diagnostizierten Schwerhörigkeit und bei einer Verordnung durch Ihren HNO-Arzt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Kosten. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen eines Festbetragssystems, das alle sechs Jahre einen Zuschuss zur Hörgeräteversorgung vorsieht. Dieser Festbetrag umfasst auch Pauschalen für Service und notwendige Reparaturen.
Persönliche Beratung und individuelle Lösungen bei Hörwerk.Acusticum
In einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie optimale Hörgerät. Sollten Sie sich für eine Hörlösung entscheiden, die über die Basisversorgung hinausgeht, informieren wir Sie transparent über eventuelle Eigenanteile. Unser Ziel ist es, Ihnen ein Hörgerät anzubieten, das nicht nur gut funktioniert, sondern Ihre Lebensqualität nachhaltig verbessert.
Recht auf volle Kostenerstattung
In besonderen Fällen, wie etwa bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit, kann eine erhöhte Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein. Sollte der standardmäßige Festbetrag nicht ausreichen, unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer vollen Kostenübernahme und beraten Sie umfassend zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Neben der Krankenkasse bieten auch Institutionen wie die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder Unfallversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Ihre Hörgeräteversorgung. Wir helfen Ihnen, alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Bei Hörwerk.Acusticum sind Sie in guten Händen – von der ersten Beratung bis zur Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Haben Sie ein Rezept für ein Hörgerät erhalten? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und gehen Sie mit uns den Weg zu einem klaren und vollen Hörerlebnis.